Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 16:53 Uhr
Hallo Baby
Der auf Bundesebene vereinbarte Hallo Baby-Vertrag zielt ab auf die Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen.
Am 1. Juli 2019 ist der bundesweite Vertrag "Hallo Baby" zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingter Geburtskomplikationen nach § 140a SGB V gestartet.
Vertragspartner sind die KBV, die BKK-Kooperationsgemeinschaft, die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung, die Berufsverbände der Frauenärzte e.V. (BVF) und der Deutschen Laborärzte e.V. (BDL).
Zum 1. Oktober 2019 können neben Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärzten für Laboratoriumsmedizin auch Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie am Vertrag teilnehmen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Vertrages wurden zwischen den Vertragsparteien neue extrabudgetäre Leistungen verhandelt. Neben einem zweiten Toxoplasmosetest (bei negativer Ersttestung) wird ein ärztliches Beratungsgespräch zur Förderung der natürlichen Geburt in den Leistungskatalog des Vertrages aufgenommen. Diese Leistungen können seit 1. Juli 2021 erbracht und abgerechnet werden.
Vertragsziele
- Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Versorgung schwangerer Frauen durch patientenorientierte Kommunikation
- Förderung der Früherkennung von Infektionen in allen drei Phasen der Schwangerschaft
- Senkung der Frühgeburtenrate
- Senkung der Komplikationsrate bei Müttern und Neugeborenen
- Förderung der natürlichen Geburt
Teilnahmeberechtigte
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Voraussetzung zur Erbringung der Laborleistungen: O-III Laborgenehmigung (definierte Voraussetzungen gem. Speziallabor - Genehmigung § 135 Abs. 2 SGB V)
- Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
- Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Teilnahmeprocedere
Zur Teilnahme ist eine Teilnahmeerklärung per Post einzureichen
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Stichwort "Hallo Baby"
Sicherstellung
Elsenheimerstr. 39
80687 München
Hat der Arzt die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, erhält er eine Teilnahmebestätigung.
Anschließend kann er BKK-Versicherte in den Vertrag einschreiben.
Leistungen können ab dem Zeitpunkt der Einschreibung abgerechnet werden.
Teilnahmeberechtigte
Alle schwangeren Versicherten, die einer am Vertrag teilnehmenden BKK angehören.
Die Einschreibung erfolgt per Formular beim teilnehmenden Frauenarzt.
Die Abrechnung der "Hallo Baby-Vertragsleistungen" erfolgt über den Abrechnungsprozess der KVB.
Zur Vergütung der erbrachten Vertragsleistungen müssen die jeweilige Abrechnungsziffer in der Quartalsabrechnung aktiv angesetzt werden.
Laborbefund | GOP | Honorar |
Durchführung des Toxoplasmosesuchtests (Zeitpunkt: ab Feststellung der Schwangerschaft nach Übersendung aus der Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe) | 81315 | 12 € |
Durchführung Streptokokken B Test (Zeitpunkt: 35. bis 37. Schwangerschaftswoche) | 81316 | 10 € |
Bei Fragen zum Vertrag
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.