Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 13:32 Uhr
Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren
Ziel der einzelvertraglichen Vereinbarungen mit einigen Krankenkassen über ein Hautkrebsscreening für Versicherte unter 35 Jahren ist es, Hautkrebs im Rahmen der Vorsorge frühzeitig zu erkennen und einer Behandlung zuzuführen.
Neben der ärztlichen Untersuchung des Versicherten zum persönlichen Hautkrebsrisiko ist über Schutzmaßnahmen zur Verhütung von bösartigen Hautkrebserkrankungen zu beraten.
Rechtliche Grundlage des Vertrags ist § 140a SGB V.
Teilnehmende Krankenkassen
- BARMER
- BIG direkt gesund
- Bosch BKK
- Hanseatische Krankenkasse
- Knappschaft
- Siemens BKK
- SVLFG (LKK)
- Techniker Krankenkasse
- VIACTIV Krankenkasse
Teilnahmeberechtigt sind alle Dermatologen.
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