Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 02:25 Uhr
Multiple Sklerose
Die regionale Vereinbarung mit allen Krankenkassen in Bayern regelt die Förderung der ambulanten Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose bis zum 31. Dezember 2024.
Sie richtet sich insbesondere an Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie sowie Neurologie und Psychiatrie.
Ziele:
Förderung der Qualität bei der ambulanten Behandlung von Multipler Sklerose in den Bereichen:
- Diagnosestellung
- Schubtherapie
- Leitliniengerechte Basistherapie
- Patientencompliance
Vermeidung stationärer Aufenthalte bei Lumbalpunktion und Schubtherapie
Förderung der Patientencompliance: Hierzu bietet Ihr Praxispersonal Patientenschulungen (einzeln oder in der Gruppe) an, die mindestens folgende Inhalte umfassen:
- Krankheitsverständnis zu MS
- Medikation
- Injektionstraining
- Ausführliche, individuelle Information über Nebenwirkungen und mögliche Abhilfemaßnahmen oder Vermeidungsstrategien
Behandlung nach den jeweils aktuellen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Diagnostik und Therapie der Multiplen Sklerose
Patienten mit Verdacht auf Multiple Sklerose klären Sie ausführlich über den Diagnoseprozess im Allgemeinen und die Lumbalpunktion im Besonderen auf.
Sie stellen die Betreuung und Überwachung Ihrer MS-Patienten in der Praxis über zwei Stunden im Anschluss an die Kortison-Schubtherapie (Infusion nach GOP 02100) sicher.
GOP | Zuschlag | |
02342 | max. 14.25 € je Leistung | |
02100 | max. 41,80 € je Leistung in Verbindung mit Diagnose G35 (max. 6x pro Quartal) | |
16211, 16212, 21214, 21215 | max. 18,70 € je Leistung pro Patient mit Diagnose G35 (max. 1x in 12 Monaten) |
Sofern Sie alle Teilnahmevoraussetzungen und -verpflichtungen erfüllen und Ihnen eine Teilnahmeerlaubnis erteilt wird, erhalten Sie für alle bayerischen Versicherten folgende Zusatzvergütungen je abgerechneter und anerkannter EBM GOP.
Abrechnungsvoraussetzungen
- Die Zuschläge sind von allen Ärzten abrechenbar, welche über eine Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung "Multiple Sklerose" verfügen.
- Zuschlag zur GOP 02342 in Verbindung mit Diagnose G35: 97036 (Lumbalpunktion)
- Zuschlag zur GOP 02100: 97037 (Infusion)
- Zuschlag zur GOP 16211, 16212 bzw. 21214-21215: 97039 (Patientencompliance)
- Die Zuschläge zur Lumbalpunktion sowie zu Infusionen in Verbindung mit der Diagnose G35.- G werden automatisch zugesetzt.
- Den Zuschlag zur Förderung der Patientencompliance (GOP 97039) müssen Sie zusammen mit einer der Grundpauschalen 16211, 16212 bzw. 21213-21215 pro Patient mit Diagnose G35.-G aktiv in Ihrer Abrechnung angeben.
Hinweis: Der Zuschlag wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) vergütet und hat damit keinen Einfluss auf die Höhe Ihres RLV bzw. QZV.
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