Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 12:10 Uhr
Neugeborenenscreening
Die Vereinbarung zum Neugeborenenscreening hat der G-BA in den Kinder-Richtlinien geregelt.
Zusätzlich haben das Bayerische Staatsministerium, die KVB und Kassen eine regionale Vereinbarung über das Tracking-Verfahren in Bayern getroffen.
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