Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 20.12.2024 18:38 Uhr

Onkologievereinbarung

Ziel der bundesweit gültigen Vereinbarung ist die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung. Dadurch wird in der vertragsärztlichen onkologischen Versorgung eine Alternative zur stationären Behandlung sichergestellt.

     

    Darüber hinaus wurden zwischen den Vertragspartnern auf Landesebene im Rahmen der Zusatzvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung weitere Bestimmungen, wie die Modifizierung der Mindestpatientenzahlen gegenüber der Bestimmungen auf Bundesebene, vereinbart.

    Teilnahmeberechtigt sind Ärzte mit Betriebsstätte in Bayern, die dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören, bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen und im Laufe der Teilnahme bestimmte onkologische Mindestpatientenzahlen nachweisen können.

    Zur Teilnahme ist ein Genehmigungsantrag zu stellen.

    Tipp: Nutzen Sie die komfortable Online-Antragstellung in "MEINE KVB".

      Bitte denken Sie an den Nachweis Ihrer onkologischen Fortbildungen und der Teilnahme an einer Verordnungsberatung der KVB für das laufende Kalenderjahr.

      Sofern Ihnen eine Fortbildung fehlt, sollten Sie eine Online-Fortbildungen in Cura Campus (Zugang über "Meine KVB") bis zum 31. Dezember durchführen.

      Eine noch erforderliche Verordnungsberatung können Sie bis 31. März des Folgejahres nachholen.

      Bitte vereinbaren Sie selbstständig und rechtzeitig einen Termin.

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