Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 03.12.2024 18:01 Uhr
Ambulante Palliativversorgung
Ziel der Vereinbarungen mit der AOK Bayern und der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) ist eine bessere Vernetzung vorhandener ambulanter palliativmedizinischer Strukturen und Angebote (Hospizvereine, Haus-/Fachärzte, Pflegedienste und Heime).
Die AOK-Vereinbarung gilt bayernweit. Die SBK-Vereinbarung nur für Franken und die Oberpfalz.
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