Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 31.03.2025 14:05 Uhr
Sachkostenerstattung
Die Vereinbarungen mit der AOK Bayern, dem BKK Landesverband Bayern, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der IKK classic, der Knappschaft und dem Verband der Ersatzkassen regeln die Abrechnung der Sachkosten, die u.a. bei einzelnen ambulanten Operationen über die Gebührenordnungsnummern des EBM hinaus abgerechnet werden können.
Bitte beachten
- ab 1. Januar 2025 sind Steinfangkörbchen nicht mehr über die L104 der bayerischen Sachkostenvereinbarung abrechenbar
- neue OPS bei Sachkostenerstattung der Pauschale 96107 (Percutane Nukleotomie) beachten
Das Deckblatt ist nur noch für das 1. Quartal 2025 verpflichtend. Der angepasste Abrechnungs-Leitfaden und die Checkliste wird in Kürze zur Verfügung stehen.
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