Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 11:31 Uhr

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Die bundesweit gültige Vereinbarung dient der Förderung einer qualifizierten interdisziplinären sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Patienten bis 18 Jahre) in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.

     

    Niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater sowie Kinderärzte, Nervenärzte und Psychiater mit mindestens zweijähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie arbeiten in enger Kooperation mit komplementären Berufen, mindestens in einem Praxisteam aus Heilpädagogen und Sozialarbeitern, interdisziplinär zusammen.

    Zur Teilnahme ist eine Teilnahmeerklärung einzureichen.

    Tipp: Nutzen Sie die komfortbale Online-Antragstellung in "Meine KVB".

      Kostenpauschale SPV (88895)

      Bewertung bis 30.06.2024

      Bewertung 01.07.-31.12.2024

      1. bis 350. Behandlungsfall/Quartal

      186,00 €

      205,10 €

      ab 351. Behandlungsfall/Quartal

      139,50 €

      153,83 €

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