Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 20.12.2024 21:33 Uhr
Tonsillotomie
Die regionale Vereinbarung mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft regelt die Tonsillotomie bei symptomatischer Hyperplasie.
Am 1. Juli 2019 wurde die Behandlungsmethode der Tonsillotomie bei symptomatischer Hyperplasie in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen. Damit endeten in Bayern zwei Sellektivverträge mit der BARMER und der KKH. Jedoch konnte der Vertrag mit der BKK-VAG fortgeführt werden.
Eine parallele Abrechnung der "regionalen Vereinbarungsziffern" neben den EBM-Ziffern ist ausgeschlossen ist. Die Abrechnungsziffern sind in der Abrechnung selbst anzusetzen.
Sollte es bei der nachgelagerten Prüfung zu einem Verstoß gegen die Abrechnungsregelungen - insbesondere zu einer Parallelabrechnung von EBM- und Selektivvertragsleistungen - kommen, so sind die Krankenkassen berechtigt, die Vergütung in Höhe der selektivvertraglichen Leistungen zurückzufordern.
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