Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 10:56 Uhr
Wegegebühren in Bayern
Die Vereinbarung mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen regelt, welche Wegegelder in der Regelversorgung, im Bereitschaftsdienst, bei konsiliarärztlicher Tätigkeit, beim ersten Besuch eines Operateurs nach einer ambulanten Operation und bei Visiten abgerechnet werden können.
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.