Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 13:48 Uhr
Radiologische Verfahren
Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur diagnostischen Positronen- emissionstomographie (PET) bzw. diagnostischen Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET/CT) sieht vor, die ärztliche Dokumentation zu überprüfen. Dabei wird bewertet, ob das Behandlungskonzept die therapeutischen Konsequenzen für eine Anwendung der PET bzw. PET/CT begründet.
Die KVB fordert daher von Ärzten, denen eine Genehmigung zur PET bzw. PET/CT erteilt wurde, die Dokumentationen von zwölf abgerechneten PET- bzw. PET/CT-Untersuchungen innerhalb eines Zeitraums von jeweils drei Jahren an. Die Auswahl der jeweiligen Dokumentationen erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des Patientennamens und des Untersuchungsdatums.
Die angeforderten Dokumentationen sind per Dokumentationsbogen (Formular s.u.) und mit unterschriebener Bestätigungserklärung zurückzusenden
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