Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.11.2024 13:38 Uhr
Hygiene und Infektionsprävention
Hygiene spielt in der medizinischen Versorgung und insbesondere beim Einsatz von Medizinprodukten eine wichtige Rolle. Viele Gesetze, Richtlinien, Normen und Vorschriften sind daher für Arztpraxen und in eingeschränktem Maße auch für psychotherapeutische Praxen verbindlich
Antibiotic Stewardship Netzwerk München – 7. Netzwerktreffen
Wann?
- Mittwoch, 4. Dezember 2024, 15:00-17:30 Uhr
Wo?
- Gesundheitsreferat LHS München (Raum 1009)
Bayerstraße 28a
80335 München
Für wen?
- Für Belegärzte und Ärzte mit vielen Nachbetreuungen aus Kliniken besonders relevant.
Besonderheiten
- barrierefreier Zugang möglich
- kostenlose Teilnahme
- drei BLÄK-Fortbildungspunkte beantragt
Die Mustervorlagen wurden vom Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV (CoC Hygiene und Medizinprodukte) bereitgestellt.
Nach den Angaben des CoC Hygiene und Medizinprodukte:
- Bilden die Mustervorlagen die zu ihrem jeweiligen Erscheinungstermin auf Bundesebene geltenden rechtlichen Vorgaben sowie den zu diesem Zeitpunkt geltenden allgemeinen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik ab. Im Nachgang hierzu erfolgte Änderungen sind nicht in den Mustervorlagen berücksichtigt.
- Bilden die Mustervorlagen nicht die bayernspezifischen Hygieneregelungen sowie Hygiene-Vorgaben auf Landes-, Kreis- oder Kommunalebene ab, erheben die Mustervorlagen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.
Bitte passen Sie daher die gewählte Mustervorlage an die individuellen Anforderungen Ihrer Praxis an und nehmen Sie notwendige Aktualisierungen und Ergänzungen vor. Vielen Dank!
Die AG Praxishygiene der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat einen allgemeinen Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in Arztpraxen herausgegeben. Ergänzt wird der Leitfaden durch weitere Dokumente für einige Facharztpraxen.
KVB-Seminare zum Hygienemanagement
Hygiene-Fortbildung in Cura Campus
Das KVB-Fortbildungsportal Cura Campus bietet Ärzten und Praxispersonal eine spezielle Hygiene-Fortbildungsreihe an.
Lehrtexte vermitteln wichtige rechtliche und fachliche Inhalte zu hygienerelevanten Themen. In einer abschließenden Prüfung kann das erworbene Wissen über zehn Multiple-Choice-Fragen getestet und bei erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat erworben werden.
Themen
- Händedesinfektion und Arbeitskleidung
- Desinfektionsmittel und Abfallmanagment
- Aufbereitung von Medizinprodukten
- Injektionen und Punktionen
- Versorgung von MRSA-Patienten
Kosten
- Für KVB-Mitglieder und deren Praxispersonal ist die Prüfung kostenlos.
- Für die Cura Campus-Anmeldung wird die KVB-Benutzerkennung benötigt.
- Praxispersonal benötigt einen Gutscheincode (siehe unten) und müssen sich dann auf der Cura Campus-Website selbst registrieren (Login auf Startseite).
- Nichtmitglieder können die Fortbildung gegen eine Gebühr in Höhe von 12,50 Euro absolvieren.
Hygiene-Beratung für KVB-Mitglieder
Bayerische Medizinhygieneverordnung
Operativ tätige Einrichtungen
Einrichtungen für ambulantes Operieren verpflichtet, ihre operative Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (§ 14 MedHygV). Der Leiter der Einrichtung führt dazu eine Selbsteinschätzung der operativen Tätigkeit am jeweiligen Standort durch und ordnet diese Tätigkeit der jeweils höchsten Kategorien zu:
- Kategorie A – Operationen
- Kategorie B – Operative Eingriffe
- Kategorie C – Invasive Eingriffe
Aus der Kategoriesierung ergeben sich unterschiedliche Forderungen der MedHygV, insbesondere zum Hygienefachpersonal. Details siehe unten.
Hinweis: Um die genaue Zuordnung der operativen Tätigkeit in einer Einrichtung zu gewährleisten, haben Fachexperten des Landesverbandes für ambulantes Operieren in Bayern (LAOB), weitere Berufsverbände und die KVB operativen Maßnahmen abgestimmt.
- Selbsteinschätzung der operativen Tätigkeit mit Kategorisierung anhand der Liste der fachlich abgestimmten operativen Maßnahmen (s.o.)
- Ausfüllen des elektronischen Meldeformulars durch den Leiter der Einrichtung
a) Bei Tätigkeit an mehreren Standorten: Nennung der Adressen und der jeweils höchsten zutreffenden Kategorie in der Tabelle des Meldeformulars
b.) bei Kooperationen mit Kollegen ohne einen expliziten Einrichtungsleiter (z.B. Gemeinschaftspraxen, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften): Vereinbarung eines gemeinsamen ärztlichen Ansprechpartners für die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt zur Vermeidung von Mehrfachmeldungen - Abspeichern des ausgefüllten Meldeformulars und Versand als Anhang per E-Mail an das zuständige Gesundheitsamt.
Hinweis: Geeignete Ablage des Meldeformulars nach dem Versand zum dauerhaften Nachweis der durchgeführten Meldung ist erforderlich und wird dringend empfohlen.
Für Einrichtungen, in denen Operationen oder operative Eingriffe nach Kategorie A oder B durchgeführt werden, besteht die Verpflichtung, dies dem zuständigen Gesundheitsamt per Meldeformular (s. u.) anzuzeigen.
Dialyseeinrichtungen
Für Einrichtungen zur Dialyse im ambulanten Bereich besteht die Verpflichtung (§ 5 MedHygV), dass eine externe Beratung durch einen Krankenhaushygieniker (§ 6 MedHygV) und eine Hygienefachkraft (§ 7 MedHygV) vertraglich vereinbart wird.
Der Krankenhaushygieniker berät dabei insbesondere zur Prävention, Kontrolle und zum Risikomanagement in der Dialyse hinsichtlich nosokomialer Infektionen und Erregerübertragungen. Des Weiteren prüft er die Einhaltung der baulich-funktionellen und betrieblich-organisatorischen Anforderungen und berät zu Fragen der mikrobiologischen Diagnostik und der Antibiotikatherapie.
Aufgabe der Hygienefachkraft ist die Beratung vorwiegend im pflegerischen Bereich zur Umsetzung infektionspräventiver Maßnahmen. Dabei unterstützt sie den Krankenhaushygieniker und prüft die Umsetzung der im Hygieneplan festgelegten innerbetrieblichen Verfahrensweisen der Dialyseeinrichtung.
Zusätzlich zu dieser "externen Beratung" durch Hygienefachpersonal ist in Dialyseeinrichtungen die interne Benennung eines Hygienebeauftragen (§ 8 MedHygV) gefordert.
Bitte beachten: Nach unterliegen auch Dialyseeinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung (§14 MedHygV). Das heißt, dass das zuständige Gesundheitsamt Begehungen zur Einhaltung der MedHygV-Anforderungen durchführen kann.
Praxisbegehungen
- Gesundheitsämter überprüfen anlassunabhängig oder anlassbezogen die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes und damit der allgemeinen Hygienemaßnahmen in einer Praxis.
- Gewerbeaufsichtsämter können anlassunabhängig und anlassbezogen Begehungen in Arztpraxen zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb von Medizinprodukten durchführen.
Die "Aktion Saubere Hände" ist eine seit 2008 laufende nationale Kampagne zur Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion von medizinischem Personal in deutschen Gesundheitseinrichtungen.
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.