Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 05.12.2024 02:57 Uhr

Qualitätssicherung

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) hat das Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung über die Sektorengrenze ambulant-stationär hinweg zu erfassen und zu bewerten.

Behandlungsverläufe können über verschiedene daran beteiligte Leistungserbringer und größere Zeiträume hinweg betrachtet werden.

  • Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (seit 2016)
  • Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen (seit 2017)
  • Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen (seit 2020)

 

Weitere Verfahren laut G-BA-Planung

  • Ambulante Psychotherapie
  • Schizophrenie
  • Lokal begrenztes Prostatakarzinom

 

Die Durchführung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren in Bayern obliegt der Landesarbeitsgemeinschaft Bayerns, bei der neben der KVB, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, der Bayerischen Krankenhausgesellschaft auch die bayerischen Krankenkassen beteiligt sind.

Die Datenannahme für Vertragsärzte erfolgt bei allen einrichtungs- und sektorenübergreifenden Verfahren durch die Datenannahmestelle der KVB.

 

Weitere Funktionen und Services der KVB

  • Bereitstellung der Rückmeldeberichte über "Meine KVB"
  • Aufforderung im Auftrag der LAG zur Teilnahme an einem möglichen Stellungnahmeverfahren aufgrund von rechnerischen Auffälligkeiten in Ihrer Dokumentation
  • Mitteilung über das Ergebnis eines möglichen Stellungnahmeverfahrens auf Grundlage der Beurteilung der zuständigen Fachkommission und Bestätigung durch das Lenkungsgremium der LAG
  • Inhaltliche und technische Beratung für Vertragsärzte rund um Datenannahme, Auswertung, Rückmeldeberichte und Stellungnahmeverfahren
SQS-Verfahren

Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen
 

Datenannahmestelle der KVB

qsinfo(at)kvb.de

KVB-Beratung Technik

089 57093400-40

 

Weitere Informationen

Quartalsweise Rückmeldeberichte stehen in "Meine KVB" zur Verfügung:

  • ab 15. Juli für 1. Quartal     
  • ab 30. September für 1. und 2. Quartal       
  • ab 31. Dezember für 1., 2. und 3. Quartal
  • ab 31. Mai für 1., 2., 3. und 4. Quartal und Gesamtauswertung des vollständigen Erfassungsjahres

Die Falldokumentation erhebt Daten zum Behandlungsverlauf der unterschiedlichen Blutreinigungsverfahren (Hämodialyse, Hämodiafiltration, Hämofiltration und Peritonealdialyse) in ambulanten und teilstationären Einrichtungen.

Die aus den Angaben der Falldokumentation abgeleiteten Qualitätsindikatoren betrachten neben den Erfolgs- und Komplikationsraten auch die mit diesen Verfahren verbundenen Prozesse, um Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz in Kooperation mit den Transplantationszentren optimal zu betreuen.

 

Dokumentationspflicht

Die Verpflichtung betrifft alle Ärzte, die Dialysen zur Behandlung des chronischen Nierenversagens durchführen. Zudem können Ärzte, die in einer Dialyseeinrichtung angestellt tätig sind, an der Dokumentation von Qualitätssicherungsdaten beteiligt sein.

Dokumentationspflichtig sind alle Patienten, die aufgrund einer chronischen Niereninsuffizienz dialysiert werden. Ausgenommen sind Akut- oder Kurzzeitdialysen. Erst nachdem mindestens über ein Quartal hinweg die regelmäßige Behandlung stattgefunden hat, werden die Daten für das Verfahren QS NET ausgewertet.

 

Datenlieferfristen

Die Dokumentationsbögen (Formular s.u.) sollen möglichst quartalsweise spätestens zu folgenden Einreichungsfristen übermittelt werden:

  • 1. Quartal: Einreichung bis 15. Mai
  • 2. Quartal: Einreichung bis 15. August
  • 3. Quartal: Einreichung bis 15. November
  • 4. Quartal: Einreichung bis 28. Februar des Folgejahres

 

Datenübertragung

Anleitung zur Datenübertragung an die Datenannahmestelle der KVB siehe unten

 

Ausfüllhinweise

Das Antwortfeld "unbekannt" detektiert eine mindere Datenqualität. Folgende Angaben sollten daher möglichst selten in der Dokumentation vorkommen

  • Beginn der Dialysetherapie (Datum der Erstdialyse) unbekannt
  • Datum der Nierentransplantation unbekannt
  • Körpergewicht nach der Dialysebehandlung unbekannt
  • Ende wesentliches Ereignis (noch) unbekannt

 

Informieren der Patienten

Es ist keine aktive Zustimmung der Patienten zur Datenerhebung erforderlich. Sie sollten diese jedoch über die Datenerhebung informieren.

Tipp: Nutzen Sie dazu die G-BA-Patientenmerkblätter (s.u.)

Für die Erfassungsjahre 2020 bis 2022 werden laut DeQS-Richtlinie keine Vergütungsabschläge erhoben. Ein Beschluss des G-BA zur Regelung bei fehlenden Dokumentationen ab 2023 steht noch aus.

Die Patientenperspektive soll künftig als weitere Datenquelle zur Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen dienen.

Voraussichtlich wird die Patientenbefragung Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen die zweite Patientenbefragung sein, die in einem Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung starten wird. Der konkrete Starttermin ist noch nicht benannt, jedoch ist nach derzeitiger Einschätzung erst 2024 damit zu rechnen.

 

Abschlussbericht des IQTIG zur Patientenbefragung

Die Erstellung und Veröffentlichung der Spezifikation des IQTIG für die Softwarenanbieter und Datenannahmestellen sowie die Erweiterung der themenspezifischen Bestimmungen der DeQS-Richtlinie um Inhalte der Patientenbefragung mit verbindlichen Vorgaben stehen noch aus.

Sozialdaten der Krankenkassen werden ausgewertet, um Langzeitergebnisse betrachten zu können. Es werden Komplikationen, die zu einer Krankenhauseinweisung führen, sowie 1- 2-, 3-, 5- und 10-Jahresüberlebensraten nach Beginn der Dialyse ausgewertet.

Ihre Auswertungsergebnisse stehen Ihnen in Ihren Rückmeldeberichten zur Verfügung.

SQS-Verfahren

Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie
 

Datenannahmestelle der KVB

qsinfo(at)kvb.de

Stellungnahmeverfahren und Dokumentationsinhalte

sQS-PCI(at)KVB.de

KVB-Beratung Technik

089 57093400-40

 

Weitere Informationen

Quartalsweise Rückmeldeberichte stehen in "Meine KVB" zur Verfügung:

  • ab 15. Juli für 1. Quartal     
  • ab 30. September für 1. und 2. Quartal       
  • ab 31. Dezember für 1., 2. und 3. Quartal
  • ab 31. Mai für 1., 2., 3. und 4. Quartal und Gesamtauswertung des vollständigen Erfassungsjahres

Die LAG kann wegen rechnerischer Auffälligkeiten in den Rückmeldeberichten über die KVB ein Stellungnahmeverfahren einleiten.

Nutzen Sie für Ihre Stellungnahme folgende Rückmeldeformulare für die jeweiligen Qualitätsindikatoren (QI) und Auffälligkeitskriterien (AK).

Die Abrechnung der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung erfolgt seit 1. Oktober 2016 über die GOP 34291 ("Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie"). Der fakultative Leistungsinhalt der GOP wurde um die Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie um ein Aufklärungsgespräch erweitert. Die Bewertung wurde um 92 Punkte erhöht.

Zusätzlich wurde die Kostenpauschale 40306 in den EBM aufgenommen. Sie beinhaltet alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung entsprechend der GOP 34291 entstehen. Hierzu gehören sämtliche Kosten für die EDV-technische Ausstattung und Verarbeitung (Dokumentationssoftware einschließlich deren Einrichtung, Updates, Export). Die Kostenpauschale ist mit 2,50 € bewertet.

Die Falldokumentation erhebt Daten zum Behandlungsverlauf in ambulanten und stationären Einrichtungen.

Die aus den Angaben der Falldokumentation abgeleiteten Qualitätsindikatoren betrachten neben den Erfolgs- und Komplikationsraten auch die mit diesen Eingriffen verbundenen Prozesse und ob die Indikation entsprechend der Leitlinien der Fachgesellschaften gestellt wurde.

 

Dokumentationspflicht

Dokumentationspflichtig sind Koronarangiographien und/oder Perkutane Koronarinterventionen bei Patienten ab 18 Jahren, die GKV-versichert sind.

Dokumentationsbogen siehe unten

 

Datenlieferfristen

Die Dokumentationsbögen sollen möglichst quartalsweise spätestens zu folgenden Einreichungsfristen übermittelt werden:

  • 1. Quartal: Einreichung bis 15. Mai
  • 2. Quartal: Einreichung bis 15. August
  • 3. Quartal: Einreichung bis 15. November
  • 4. Quartal: Einreichung bis 28. Februar des Folgejahres
  • Korrekturen: Einreichung bis 15. März des Folgejahres

 

Datenübertragung

Anleitung zur Datenübertragung an die Datenannahmestelle der KVB siehe unten

 

Ausfüllhinweise

Das Antwortfeld "unbekannt" detektiert eine mindere Datenqualität. Folgende Angaben sollten daher möglichst selten in der Dokumentation vorkommen

  • für die "Ejektionsfraktion unter 40 %" die Antwort "unbekannt"
  • für die "führende Indikation für diese Koronarangiographie" die Antwort "sonstige"
  • für den "Zustand nach koronarer Bypass-OP" die Antwort "unbekannt"
  • für den "Kreatininwert i. S. unbekannt" die Antwort "ja" (Der Kreatininwert darf unbekannt sein, wenn bei der Frage nach der "Dringlichkeit der Prozedur" die Antwort "notfallmäßig" angegeben wird.)

Detaillierte Ausfüllhinweise für jedes Datenfeld siehe unten

 

Patienten informieren

Es ist keine aktive Zustimmung der Patienten zur Datenerhebung erforderlich. Sie sollten diese jedoch über die Datenerhebung informieren.

Tipp: Nutzen Sie dazu die G-BA-Patientenmerkblätter (s.u.)
 

Die Patientenperspektive soll künftig als weitere Datenquelle zur Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen dienen.

Die Patientenbefragung wird erstmals im Verfahren QS PCI seit 1. Juli 2022 über einen Zeitraum von viereinhalb Jahren erprobt. Die Teilnahme an der Erprobungsphase bis zum 31. Dezember 2026 ist verpflichtend für alle Leistungserbringer, die im Verfahren QS-PCI dokumentationspflichtig sind.

 

Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht besteht für alle volljährigen Patienten, für die eine ambulante oder belegärztliche Perkutane Koronarintervention und/oder Koronarangiographie erbracht und abgerechnet wurde.

 

Dokumentationsinhalte

Die Adress- und Behandlungsdaten, sprich die Adresse und die genaue Art des Eingriffs sind verschlüsselt bereitzustellen.

Musterbogen zur Darstellung der Dokumentationsinhalte siehe unten

 

Datenlieferfristen

Die Datenübermittlung erfolgt monatlich nach Ende des Monats, in welchem der Patienten entlassen wurde, bis spätestens zum 7. Tag des Folgemonats. Anschließend gibt es eine monatliche Korrekturfrist von weiteren sieben Tagen.

 

Datenübertragung

Der Weg der Datenübermittlung erfolgt analog zur bekannten Datenübermittlung (Erfassung der Daten im Praxisverwaltungssystem und elektronische Übermittlung der erstellten Exportdateien fristgerecht an die Datenannahmestelle der KVB) wie bei der Falldokumentation.

 

Teilnahme der Patienten

  • Die Teilnahme an der schriftlichen und anonymen Befragung ist für Patienten freiwillig. Gefragt wird nach dem Kommunikationsverhalten, den getätigten Empfehlungen und Informationen sowie dem Behandlungsablauf.
  • Je nach Art der Behandlung können die Patienten einen der drei Fragebögen (s.u.) von der Versendestelle Patientenbefragung zugeschickt bekommen.

 

Patienten informieren

Die Teilnahmebereitschaft hängt erfahrungsgemäß vom rechtzeitigen Informieren der Patienten ab. Kündigen Sie daher die Befragung vorher an.

Tipp: Nutzen Sie die G-BA-Patientenmerkblätter s.u.

 

 

IQTIG-Kontaktstelle für Patientenfragen

030 585826-570

patientenbefragung-pci(at)iqtig.org

 

Erprobung

Bis zum 31. Dezember 2026 läuft die Erprobung. Das bedeutet für Sie:

  • Bis Juni 2023 werden bei fehlenden Datensätzen keine Vergütungsabschläge erhoben.
  • Ein Stellungnahmeverfahren ist regulär erst ab dem zweiten vollständigen Erfassungsjahr im Jahr 2024 vorgesehen. Bei besonders auffälligen Ergebnissen oder zu Evaluationszwecken kann von diesen Vorgaben abgewichen werden und die zuständigen Fachkommissionen auf Landesebene können Stellungnahmen von rechnerisch auffälligen Leistungserbringer einholen.

 

Sozialdaten der Krankenkassen werden ausgewertet, um Langzeitergebnisse betrachten zu können. Es werden Komplikationen innerhalb von sieben Tagen sowie die 30-Tage- und 1-Jahres-Sterblichkeit bei PCI ausgewertet.

Ihre Auswertungsergebnisse stehen Ihnen in Ihren Rückmeldeberichten zur Verfügung.

SQS-Verfahren

Nosokomiale Infektionen, postoperative Wundinfektionen
 

Verfahren und Dokumentationsinhalte

sQS-WI(at)KVB.de

KVB-Beratung Technik

089 57093400-40

 

Weitere Informationen

Die Rückmeldeberichte stehen frühestens ab 1. Juni des jeweiligen Jahres der Einrichtungsbefragung in "Meine KVB" zur Verfügung.

Die Einrichtungsbefragung wird durch GOP 01650 vergütet. Sie ist bis zu einem Höchstwert von 704 Punkten je Praxis und Quartal von Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Orthopädie, Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärzten für Urologie abrechnungsfähig. Sie wird von der KVB automatisch der Abrechnung zugesetzt.

Die Einrichtungsbefragung erhebt Daten zum Hygiene- und Infektionsmanagement in ambulant und belegärztlich operierenden Praxen. Operierende Ärzte folgender Facharztgruppen nehmen daran teil:

  • Chirurgie/Allgemeinchirurgie
  • Gefäßchirurgie
  • Viszeralchirurgie
  • Orthopädie/Unfallchirurgie
  • Plastische Chirurgie
  • Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Urologie

 

Dokumentationsverpflichtung

Die aus den Angaben der Einrichtungsbefragung abgeleiteten Qualitätsindikatoren betrachten

  • die Entwicklung, Aktualisierung und Überprüfung interner Leitlinien und Standards zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe, zur Antibiotikatherapie, zur präoperativen Antiseptik des OP-Feldes, zu Wundversorgung und Verbandswechsel
  • die geeignete Haarentfernung vor dem operativen Eingriff
  • die Validierung der Sterilgutaufbereitung von OP-Instrumenten und OP-Materialien
  • die Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Antibiotikaresistenzlage und -therapie sowie zur Hygiene und Infektionsprävention
  • die Patienteninformation zur Hygiene bei MRSA-Besiedlung/Infektion
  • die Durchführung von Compliance-Überprüfungen

 

An der Einrichtungsbefragung müssen alle Einrichtungen teilnehmen, die im ersten oder zweiten Quartal des Vorjahres mindestens eine ambulante oder belegärztliche Traceroperation erbracht haben. Eine Traceroperation ist eine von IQTIG definierte Operation, die ein erhöhtes Wundinfektionsrisiko aufweist.

 

Datenlieferfristen

Die Daten müssen bis zum 28. Februar jeden Jahres bei der Datenannahmestelle der KVB vorliegen. Korrekturen bereits eingereichter Daten sind bis zum 15. März jeden Jahres möglich.

 

Datenübertragung

Für die Datenübertragung steht eine mitgliedergschütztes Webportal zur Verfügung. Nur die Dateneingabe mithilfe der Anwendung gilt als Teilnahme an der Einrichtungsbefragung.

So nutzen Sie die Anwendung:

  • Melden Sie sich in "Meine KVB" an.
  • Gehen Sie in der Kategorie "Qualität" auf den Onlineservice "sQS und Krebsfrüherkennung".
  • Der Zugang zum Webportal erfolgt über den Button "Einrichtungsbefragung NWI durchführen".
  • Wählen Sie den Fragebogen aus. Auf der Startseite des Portals können Sie zwischen dem ambulanten und dem stationären Fragebogen auswählen.
  • Klicken Sie jeweils auf das blaue Feld, um die Befragung zu starten.

Bitte beachten: Für die Datenübertragung benötigen Sie einen KVB-SafeNet-Zugang bzw. einen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Webanwendung funktioniert nicht mit KV-Ident Plus.

 

Änderungen in den Fragebögen 2024

  • Fragen zum Vorhalten von schriftlichen Dokumenten: Hier wurde das Datum konkretisiert, wann Dokumente wie interne Leitlinien zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe und -therapie, schriftliche Arbeitsanweisungen zur präoperativen Antiseptik des OP-Feldes sowie den internen Standards zur Wundversorgung und zum Verbandswechsel in der Einrichtung vorzuliegen haben. Sie müssen bis spätestens zum 30. Juni eines jeden Jahres in der Einrichtung eingeführt sein, um sie im Fragebogen angegeben zu können.
  • Teilnahme an Informationsveranstaltungen: In den Themenblöcken zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Antibiotikaresistenzlage und -therapie oder an Informationsveranstaltungen zur Hygiene und Infektionsprävention wurden neue Fragen eingeführt. Bislang musste der prozentuale Anteil an Mitarbeitern selbst errechnen und eintragen werden. Nun ist nur noch die Anzahl an Mitarbeitern anzugeben; ein Rechenalgorithmus im Hintergrund berechnet dann den prozentualen Anteil, um unnötige Rechenfehler zu vermeiden.

 

Bei Technikfragen

089 57093400-40

Bei Fragen zu Dokumentationsinhalten

sQS-WI(at)KVB.de

    Patienten informieren

    Es ist keine aktive Zustimmung der Patienten zur Datenerhebung erforderlich. Sie sollten diese jedoch über die Datenerhebung informieren.

    Tipp: Nutzen Sie die G-BA-Patientenmerkblätter (s.u.)
     

    Erprobung

    Bis zum 31. Dezember 2026 läuft die Erprobung. Das bedeutet:

    • Bis dahin werden bei fehlenden Datensätzen keine Vergütungsabschläge erhoben.
    • Es werden keine Maßnahmen wie die Anordnung zu Fortbildungen, Qualitätszirkeln oder Peer Reviews von den Landesarbeitsgemeinschaften ergriffen, außer es besteht dringender Handlungsbedarf.
    • Maßnahmen, die darüber hinausgehen, z.B. Veröffentlichungen von Ergebnissen, Entziehung von Abrechnungsmöglichkeiten, Schließungen von Abteilungen bzw. Einrichtungen, sind nicht vorgesehen.

    Selbsttest Mein PraxisCheck "Hygiene" speziell für Praxisteams

    Fortbildung zur KRINKO-Empfehlung "Prävention postoperativer Wundinfektionen" (zwei CME-Punkte)

    Kurse zum Themenbereich Antibiotika und Hygiene (drei CME-Punkte)

    • Kurs Vermeidung postoperativer Wundinfektionen
    • Kurs Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von Risikopatienten, MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten
    • Kurs Infektionen der oberen Atemwege
    • Kurs Infektionen der unteren Atemwege
    • Kurs Arzt-Patienten-Kommunikation bei der Verordnung von Antibiotika

     

    Web-Seminar zur KRINKO-Empfehlung 2018: "Prävention postoperativer Wundinfektion" (zwei CME-Punkte)

    Das Web-Seminar ist für BDC-Mitglieder und alle anderen Interessenten kostenfrei. Wenn Sie das Web-Seminar ansehen möchten, fordern Sie einen Einladungscode an

    service(at)bdc.de

     

    Videofilm zur korrekten präoperativen Haarentfernung

     

    Postoperative Wundinfektionen, die zur stationären Aufnahme geführt haben, werden im Krankenhaus erfasst. Durch eine Verknüpfung dieser Daten mit Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen, ist es möglich, diese Wundinfektionen zurückzuverfolgen und festzustellen, wo der ambulante oder stationäre Eingriff erfolgt ist.

    Die aus diesen Auswertungen abgeleiteten Qualitätsindikatoren betrachten Wundinfektionsindikatoren nach Nicht-Implantat-Operationen und Implantat- Operationen ohne und mit MRSA innerhalb von 30-Tage bzw. 90 Tagen nach dem Operationsdatum.

     

    Listen zu Wundinfektionsraten ab Juni 2023

    Ab dem Berichtsjahr 2023 werden allen Vertragsärzte sogenannte ATR-Listen zu den Auswertungen der Wundinfektionsraten zur Verfügung gestellt. Diese ATR-Listen enthalten alle auffälligen Tracer-Operationen, die zu Wundinfektionen geführt haben und ermöglichen eine Identifikation der jeweiligen Patienten über die von der Dokumentationssoftware erstellte Identifikationsnummer.

    Falls Sie in den ATR-Listen aufgeführte Patienten über die Identifikationsnummer in Ihrer Dokumentationssoftware nicht zuordnen  können, melden Sie bitte diese Vorgänge, damit wir Sie ans IQTIG zur Überprüfung weiterleiten können.

    sQS-WI(at)KVB.de

    Mitgliederportal "Meine KVB"

    Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.