Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 22.11.2024 07:44 Uhr
Kommunikation im Medizinwesen
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht als Kommunikationsdienst der TI den vertraulichen, sicheren und verschlüsselten digitalen Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen TI-Teilnehmern.
Neben Praxen schließen sich auch Krankenhäuser, Apotheken, KVen, Krankenkassen und weitere Einrichtungen an KIM an. Geplant ist, dass künftig die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen über KIM stattfinden kann.
Die Einführung erfolgt schrittweise.
Seit Beginn können elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) und E-Mail-Nachrichten über KIM versendet und empfangen werden. Seit 1. April 2021 ist KIM die einzige Möglichkeit für Vertragsärzte und -psychotherapeuten, eArztbriefe zu übermitteln.
Seit 1. Januar 2022 sind alle Arztpraxen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über KIM an die Krankenkassen zu senden.
Auch der Versand von Digitalen Mustern und der Austausch von Labordaten ist bereits über KIM möglich.
Seit 1. Januar 2023 ist KIM zudem das einzig zulässige Übertragungsverfahren für den Datenaustausch mit Leistungserbringern in der gesetzlichen Unfallversicherung (DA-LE-UV).
Seit 15. März 2024 ist es möglich, 1-Click-Abrechnung über KIM einzureichen. Sie können dann direkt aus Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) die Abrechnung übermitteln.
Tipp: Fragen Sie Ihren PVS-Anbieter, ob 1-Click-Abrechnung über KIM verfügbar und für die 1-Click-Abrechung zertifiziert ist.
KIM löst KV-Connect ab
KIM löst sukzessive die bisherige Arztkommunikation über KV-Connect ab. Aus diesem Grund sollen langfristig über KIM sämtliche Anwendungen abgebildet werden, die derzeit noch über KV-Connect laufen. Bis zum Abschluss der Migration aller Anwendungen wird KV-Connect bis Oktober 2025 weiterbetrieben. In dieser Übergangszeit ist eine parallele Nutzung beider Dienste unumgänglich, wenn KV-Connect-Anwendungen genutzt werden, die noch nicht über KIM verfügbar sind.
Neben der TI-Anbindung mittels der TI-Grundausstattung werden als technische Voraussetzungen für KIM folgende Komponenten benötigt:
- Konnektor in der aktuellen Version
- PVS-Update/-Modul KIM (ab Version 1.5)
- Vertrag mit durch gematik zugelassenem KIM-Dienst-Anbieter, der eine KIM-(E-Mail-) Adresse vergibt und ein KIM-Client-Modul zur Verfügung stellt
- Ggf. elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der eArztbriefe oder eAU
Ansprechpartner für weitere Informationen, insbesondere zu den Konnektor- und PVS-Updates, Zusatzmodulen wie z.B. 1-Click-Abrechnung ist der IT-Servicepartner, der PVS- oder der TI-Anbieter (falls abweichend vom IT-Servicepartner).
KIM-Dienste stehen von unterschiedlichen Anbietern zur Verfügung. Da der jeweilige Dienst nach Vorgabe der gematik mit jedem PVS kompatibel sein muss, können Praxen sich frei für einen Dienst entscheiden.
"kv.dox" - KIM-Dienst der KBV
Mit kv.dox bietet die KBV einen passgenauen KIM-Dienst für Vertragsärzte und -psychotherapeuten an. Der Dienst wurde von der gematik zugelassen und kann über das kv.dox-Portal bestellt werden.
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.