Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 22.11.2024 07:39 Uhr
Notfalldatenmanagement
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ermöglicht es, in medizinischen Notfällen wichtige notfallrelevante Informationen von der eGK abzurufen.
Das NFDM besteht aus dem Notfalldatensatz (NFD) und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE):
- Der NFD enthält notfallrelevante medizinische Informationen, wie Angaben zum Patienten, zu Diagnosen, zur Medikation, sowie zu bestehenden Allergien und Unverträglichkeiten. Darüber hinaus können Kontaktdaten von behandelnden Ärzten und Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen und weitere Hinweise gespeichert werden. Der NFD muss mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) des Arztes signiert werden (qualifizierte elektronische Signatur, QES), d.h. er wird rechtsgültig elektronisch unterschrieben.
- Der DPE wird nicht vom Arzt signiert. Er enthält Hinweise auf den Aufbewahrungsort des Organspendeausweises, der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht, sofern diese Dokumente vorliegen und der Patient der Speicherung der Informationen im DPE zugestimmt hat.
Versicherte haben gegenüber Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, einen Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung von elektronischen Notfalldaten und die Speicherung dieser Daten auf ihrer eGK. Dabei entspricht der Arzt dem Wunsch des Versicherten, wenn dies aus Sicht des Arztes medizinisch für die Notfallversorgung erforderlich ist. Die Anlage/Aktualisierung eines DPE ist im regulären Behandlungsfall eine zusätzliche Serviceleistung des Arztes, das heißt keine Pflicht.
Das NFDM ist für Versicherte freiwillig. Die notfallrelevanten Daten des Patienten dürfen daher nur mit dessen Einwilligung auf der eGK gespeichert werden und er kann sie jederzeit widerrufen und damit löschen lassen.
Neben der TI-Anbindung mittels der TI-Grundausstattung werden als technische Voraussetzungen für das NFDM folgende Komponenten benötigt:
- Konnektor in der aktuellen Version
- PVS-Update/-Modul NFDM
- elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) für die QES
- evtl. ein zusätzliches Kartenterminal im Sprechzimmer
Ansprechpartner für weitere Informationen ist der IT-Servicepartner oder TI-Anbieter (falls abweichend vom IT-Servicepartner).
GOP 01640 (Anlage des Notfalldatensatzes):
- 80 Punkte
- kann nur berechnet werden, wenn auf der eGK noch kein Notfalldatensatz mit medizinisch relevanten Informationen vorhanden ist und notfallrelevante Informationen existieren (Diagnose, Befunde, Medikation u. ä.)
- einmal im Krankheitsfall
- ist nur von Vertragsärztinnen und -ärzten berechnungsfähig, die durch Diagnostik und/oder Therapie ein umfassendes Bild zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen der Person haben bzw. infolge einer krankheitsspezifischen Diagnostik und/oder Therapie über notfallrelevante Informationen zur Person verfügen
GOP 01641 (Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes)
- 4 Punkte
- Zuschlag zu allen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
- einmal im Behandlungsfall
- wird von KV automatisch hinzugefügt
GOP 01642 (Löschen des Notfalldatensatzes)
- 1 Punkt
- einmal im Behandlungsfall
- auf Wunsch der Patientin oder des Patienten
- zur Dokumentation, dass eine Löschung erfolgt ist
Hinweise:
- Quelle: KBV-Homepage
- Die Anlage und Aktualisierung des DPE wird nicht vergütet.
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