Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 22:35 Uhr

TI-Messenger (TI-M)

Mit dem TI-Messenger (TI-M) erhält das Gesundheitswesen künftig einen sicheren Sofortnachrichtendienst, der über Apps eine anbieter-, sektoren-, orts- und geräteübergreifende Echtzeitkommunikation von Kurznachrichten ermöglicht. Die Nutzung von TI-M soll für Praxen freiwillig sein.

Im Vergleich zu herkömmlichen Messenger-Diensten soll TI-M folgende Vorteile bieten:

  • Schutz sensibler Gesundheitsdaten durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  • Vertrauenswürdige Identitäten und Zugriff zum zentralen TI-Verzeichnisdienst mit allen TI-M-Nutzern
  • Interoperabilität zwischen den TI-M-Diensten aller Anbieter
  • Möglichkeit der Integration von TI-M in Praxisverwaltungssystem
  • Einheitliche Zertifizierungsstandards
  • Innovation durch fortlaufende Weiterentwicklung

Anbieter können auf Basis des festgelegten TI-M-Standards Lösungen entwickeln und diese nach Zulassung der gematik anbieten. Jeder Nutzer kann frei entscheiden, über welchen TI-M-Dienst er kommunizieren möchte.

Bislang (November 2024) gibt es drei Hersteller, deren TI-Messenger Lösung von der gematik zugelassen wurde: Famedly GmbH, Awesome Technologies Innovationslabor GmbH und akquinet health service GmbH.

TI-M soll in drei Ausbaustufen ausgerollt werden:

  1. In der ersten Ausbaustufe ist eine sektoren- und anbieterübergreifende Echtzeitkommunikation zwischen niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten, Kliniken, Apotheken und Mitarbeitern weiterer Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen mit TI-Anbindung vorgesehen. Text-, Bild- und Tonnachrichten sollen sicher und schnell ausgetauscht werden können.
  2. Mit Einführung der zweiten Stufe sollen auch gesetzlich Versicherte per TI-M mit Ärzten und Psychotherapeuten, aber auch mit ihren Krankenkassen kommunizieren können. Der Nachrichtenaustausch mit Patienten wird jedoch immer vom Arzt oder Psychotherapeuten gesteuert. Darüber hinaus soll auch eine Übermittlung von eRezepten über TI-M erfolgen können.
  3. In der dritten Stufe wird ein Austausch per Videochat und damit die Abbildung von Telekonsilien und Videosprechstunden über TI-M möglich.
  • TI-Anbindung inklusive Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B Karte) zur Authentifizierung
  • eHBA, sofern ein personenbezogener Austausch gewünscht wird (personenbezogener Eintrag im TI-Verzeichnisdienst)
  • Endgerät zur Nutzung von TI-M: Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone
  • Vertrag mit einem durch die gematik zugelassenen TI-M Anbieter, der den Dienst (als unabhängige App und /oder als Modul zur Integration ins Praxisverwaltungssystem) zur Verfügung stellt.

Ansprechpartner für weitere Informationen ist der IT-Servicepartner bzw. der TI-/TI-Messenger-Anbieter.

 

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