Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 22.12.2024 09:39 Uhr
VSDM - Versichertenstammdatenmanagement
Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) überprüfen Ärzte und Psychotherapeuten in einem Online-Abgleich, ob die auf der eGK gespeicherten Versichertenstammdaten aktuell sind bzw. ob überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht.
Zu den geprüften Stammdaten gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus des Versicherten sowie ergänzende Informationen, zum Beispiel zum Zuzahlungsstatus. Sie dienen als Nachweis, dass der Patient versichert ist und als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen.
Sowohl die Prüfung als auch die Aktualisierung erfolgen automatisiert beim Einlesen der eGK.
Für die Durchführung des VSDM benötigen Praxen eine Anbindung an die TI.
Damit das Auslesen und ggf. Aktualisieren der Versichertenstammdaten möglich ist, muss das Praxisverwaltungssystem (PVS) vom Systemanbieter per "Update" angepasst werden.
Wenn Praxen sich vergewissern möchten, ob Ihre Abrechnung tatsächlich VSDM-Prüfnachweise enthält, können Sie im KBV-Prüfmodul (KVDT, KV-Version) nachsehen. Ob und wie oft ein VSDM-Abgleich in der eingereichten Abrechnungsdatei erfolgte, ist im Prüfprotokoll des KBV-Prüfmoduls ersichtlich.
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