Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 10.09.2024 17:08 Uhr

Informationen über Sonstige Verordnungen

Bei Patienten, die künstlich beatmet werden oder die eine Trachealkanüle haben, kann es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Deshalb ist die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft erforderlich.

Bei der Verordnung muss eine Erhebung des Entwöhnungspotenzials vorliegen und ein Behandlungsplan erstellt werden – beides neue ärztliche Aufgaben. Für die Erhebung und Verordnung ist eine besondere Qualifikation nachzuweisen.

Übergangsregelung zur Potenzialerhebung befristet bis 31. Dezember 2024:
Ab 1. Januar 2025 ist vor der Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eine Erhebung des Potenzials zur Beatmungsentwöhnung oder zur Dekanülierung erforderlich.
Details rund um das Thema Verordnung einer außerklinischen Intensivpflege lesen Sie in unserem Verordnung Aktuell „Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie“.

 

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