Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.11.2024 13:37 Uhr
Meldung der Sprechzeiten
Ein an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmender ist verpflichtet, an seinem Vertragsarztsitz sowie weiteren Tätigkeitsorten Sprechstunden entsprechend dem Bedürfnis einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung festzusetzen und bekannt zu geben.
Verpflichtet sind:
- alle Vertragsärzte sowie dort angestellte Ärzte bzw. Psychotherapeuten
- Psychotherapeuten (Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) sowie die dort angestellte Psychotherapeuten
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie die dort angestellte Ärzte und Psychotherapeuten
Nicht verpflichtet sind:
- Ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten
- Ermächtigte Einrichtungen sowie dort beschäftigte Ärzte
- Assistenten (Weiterbildungs- und Sicherstellungsassistenten)
Umfang | Stunden/pro Woche |
Voller Versorgungsauftrag | 25 Std. |
Dreiviertel-Versorgungsauftrag | 18 Std. u. 45 min |
Hälftiger Versorgungsauftrag | 12 Std. u. 30 min |
Viertel-Versorgungsauftrag (nur Angestellte) | 6 Std. u. 15 min |
Neben der Verpflichtung zum Angebot der Mindestsprechstunden müssen Arztgruppen, die der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung angehören, auch mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten.
Nach § 17 Abs. 1c BMV – Ärzte sind das Ärzte, die in Nr. 1 der Präambel folgender EBM-Kapitel aufgeführt sind:
- Fachärzte für Augenheilkunde (Kapitel 6 EBM)
- Fachärzte für Chirurgie (Kapitel 7 EBM)
- Fachärzte für Kinderchirurgie (Kapitel 7 EBM)
- Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie (Kapitel 7 EBM)
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Kapitel 8 EBM)
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Kapitel 9 EBM)
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Kapitel 10 EBM)
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie (Kapitel 14 EBM)
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Kapitel 14 EBM)
- Fachärzte für Neurologie (Kapitel 16 EBM)
- Fachärzte für Nervenheilkunde (Kapitel 16 EBM)
- Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie (Kapitel 16 EBM)
- Fachärzte für Neurochirurgie (Kapitel 16 EBM)
- Fachärzte für Orthopädie (Kapitel 18 EBM)
- Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (Kapitel 18 EBM)
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (Kapitel 21 EBM)
- Fachärzte für Nervenheilkunde (Kapitel 21 EBM)
- Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie (Kapitel 21 EBM)
- Fachärzte für Urologie (Kapitel 26 EBM)
Dazu gehören auch Ärzte, die gem. Nr. 1.9 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM eine entsprechende Bezeichnung führen und aus den genannten Kapiteln des EBM abrechnen. Auf die Zuordnung der betreffenden Facharztanerkennungen zu den Arztgruppen nach der Bedarfsplanung kommt es nicht an.
Keine offenen Sprechstunden
- Ärzte und Psychotherapeuten mit Fachrichtungen, die nicht in den o. g. EBM-Kapiteln genannt sind.
- Ärzte, die die GOP 30702 EBM in einem Quartal abrechnen, müssen in diesem Quartal keine offene Sprechstunde anbieten.
Offene Sprechstunden werden auf die Mindestsprechstunden mit angerechnet. Sie können innerhalb oder auch außerhalb der gemeldeten Mindestsprechstunden liegen.
Umfang | Stunden pro Woche |
Voller Versorgungsauftrag | 5 Std. |
Dreiviertel-Versorgungsauftrag | 3 Std. u. 45 min |
Hälftiger Versorgungsauftrag | 2 Std. u. 30 min |
Viertel-Versorgungsauftrag (nur Angestellte) | 1 Std. u. 15 min |
Die KVen sind gesetzlich verpflichtet, Praxisdaten und gemeldete Sprechstunden jedes zugelassenen oder angestellten Arztes bzw. Psychotherapeuten zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet über die (Bundes-) Arztsuche.
Mindestsprechstunden und offene Sprechstunden können am einfachsten online über "Meine KVB" (Kategorie "Praxisorganisation" untern"Sprechzeiten") gemeldet und gepflegt werden. Die online aktualisierten Daten stehen frühestens am Folgetag in der (Bundes-) Arztsuche zur Verfügung.
Alternativ können Sprechstunden (Meldeformular siehe unten) per Mail gemeldet werde:
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.