Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 13.03.2025 14:43 Uhr
Praxisführung Qualitätsmanagement
Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und MVZ sind gesetzlich verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln.
Der Gesetzgeber hat bisher keine Zertifizierungspflicht vorgeschrieben. Somit bleibt es Praxisbetreibern freigestellt, ihr QM-System zertifizieren zu lassen.
Einige Möglichkeiten:
- QEP
- DIN EN ISO 9001
- KTQ
- KPQM
- EPA
Das KVB-Seminarprogramm bietet diverse Seminare zum Thema Qualitätsmanagement.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse des Bundes für Beratungsleistungen und Weiterbildungen im Bereich Qualitätsmanagement beantragt werden.
QM/QZ-Beratung für KVB-Mitglieder
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.