Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 11:32 Uhr

Besondere Versorgung von BKK-Patienten mit "bestimmten Krankheitsbildern"

Ziel des Vertrags zur besonderen Versorgung von BKK-versicherten Patienten mit "bestimmten Krankheitsbildern" ist die Verbesserung des Gesundheitszustands und deren Lebensqualität.

Der Vertrag besteht mit der BKK-Landesverband Bayern und sieht folgende ärztliche Leistungen vor:

  • Eingangsgespräch: Vereinbarung von gesundheitsspezifischen Maßnahmen zur Steigerung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität des Patienten
  • Folgegespräch: Kontinuierliche Weiterbetreuung und Überprüfung, inwieweit die vereinbarten Maßnahmen zum gewünschten Ziel geführt haben

Voraussetzungen zur Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten ab 1. Juli 2024:

  • Teilnahme an mindestens einem DMP-Programm oder
  • Genehmigung zur psychosomatischen Grundversorgung oder
  • Regelmäßige Teilnahme an ärztlichen Qualitätszirkeln oder
  • Regelmäßige Teilnahme an Schulungsmaßnahmen

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