Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 11:32 Uhr
Besondere Versorgung von BKK-Patienten mit "bestimmten Krankheitsbildern"
Ziel des Vertrags zur besonderen Versorgung von BKK-versicherten Patienten mit "bestimmten Krankheitsbildern" ist die Verbesserung des Gesundheitszustands und deren Lebensqualität.
Der Vertrag besteht mit der BKK-Landesverband Bayern und sieht folgende ärztliche Leistungen vor:
- Eingangsgespräch: Vereinbarung von gesundheitsspezifischen Maßnahmen zur Steigerung des Gesundheitszustands und der Lebensqualität des Patienten
- Folgegespräch: Kontinuierliche Weiterbetreuung und Überprüfung, inwieweit die vereinbarten Maßnahmen zum gewünschten Ziel geführt haben
Voraussetzungen zur Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten ab 1. Juli 2024:
- Teilnahme an mindestens einem DMP-Programm oder
- Genehmigung zur psychosomatischen Grundversorgung oder
- Regelmäßige Teilnahme an ärztlichen Qualitätszirkeln oder
- Regelmäßige Teilnahme an Schulungsmaßnahmen
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