Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 12:10 Uhr
Sonographie
Die Sonographie (Ultraschalluntersuchung) ist das in Deutschland am häufigsten eingesetzte bildgebende Untersuchungsverfahren.
Die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung einer Genehmigung durch die KVB zulässig. Genehmigungsvoraussetzungen werden in der Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V definiert. Sie regelt fachliche und apparative Voraussetzungen.
Genehmigungsverfahren
Bitte beachten Sie für eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Genehmigungsantrages:
- Die Unterlagen möglichst vollständig einreichen (z. B. Antrag mit Zeugnissen und Gewährleistungserklärung).
- Den Antrag frühzeitig einreichen (12 bis 16 Wochen vor Tätigkeitsbeginn).
Tipp: Nutzen Sie die komfortablen Online-Anträge in "Meine KVB".
Genehmigungsanträge je Fachgruppe
Anlagen und Infoblätter
Fachliche Anforderungen
Geräteneuanschaffungen melden Sie bitte wie bisher durch Einreichung einer vom Hersteller oder Gerätevertreiber ausgefüllten Gewährleistungserklärung an die KVB.
Die Abrechnung sonographischer Leistungen unterliegt den in der jeweils aktuellen Fassung des EBM festgehaltenen Restriktionen. Dabei gibt in der Regel diejenige Fassung des EBM den Ausschlag, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat.
Prüfungen zur Qualitätssicherung
Initiale Abnahmeprüfung vor der Genehmigung
Der Prüfprozess gilt für alle Ultraschallsysteme, die im B-Modus-Verfahren arbeiten bzw. auf dem B-Modus basieren.
Nach § 13 der Ultraschallvereinbarung umfasst diese Überprüfung alle Ultraschallsysteme, die auf der Grundlage des B-Modus Aufnahmen erstellen bzw. auf dem B-Modus basieren (z. B. Duplex-Verfahren).
Eine entscheidende Komponente der Qualitätssicherungsarbeit der KVB stellt eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den vom Vorstand der KVB berufenen Sonographie-Kommissionen dar.
In der Vergangenheit wurden die Vertreter der Sonographie-Kommissionen insbesondere im Rahmen der Kolloquiumsprüfungen und Stichprobenprüfungen der Sonographie und der Säuglingshüfte sehr erfolgreich involviert, so dass sich im Bereich der Sonographie eine sehr hohe Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung in Bayern etabliert hat. Aber auch grundsätzliche Fragestellungen werden mit den Kommissionsmitgliedern besprochen. Alle Kommissionen arbeiten dabei auf dem aktuellsten Stand der medizinischen Erkenntnisse.
Zu den Aufgaben der Kommissionsmitglieder gehören folgende Prüfungen
- Abnahmeprüfung nach § 9 Abs. 2,3 USV
- Stichprobenprüfungen Sonographie allgemein (nach § 11 USV)
- Stichprobenprüfungen Säuglingshüfte (nach § 12 USV)
- Konstanzprüfungen nach § 13 USV
Prüfungen von Bilddokumentationen (Abnahme-/Konstanzprüfung)
Bei der Abnahmeprüfung und der Konstanzprüfung werden die Bilddokumentationen von unseren Kommissionsmitgliedern geprüft. Die Ärzte prüfen das Vorliegen der Bildinhalte nach Anlage III Nrn. 6, 9.1 und 9.2 der Ultraschallvereinbarung.
Stichprobenprüfungen Sonographie (allgemein/Säuglingshüfte)
In der Stichprobenprüfung Sonographie allgemein und der Säuglingshüfte sowie bei den Kolloquien zum Nachweis der fachlichen Befähigung erfolgt hierbei eine Sitzung mit drei Kommissionsmitgliedern sowie einem Vertreter der KVB. Die Termine werden von der KVB in Kooperation mit den Kommissionsmitgliedern organisiert und betreut.
Zusammenarbeit
Die Arbeit in den Kommissionenist so gestaltet, dass die Termine immer mit allen Mitgliedern einer Kommission abgesprochen werden. Zum einen wird so eine langfristige Terminplanung für alle Beteiligten erreicht, zum anderen wird bei Bedarf auch auf Ersatzmitglieder zurückgegriffen. Damit wird versucht bestmöglichst auf alle Beteiligten einzugehen. Abhängig von der Art und Dauer derArbeit als Kommissionsmitglied erfolgt eine Aufwandsentschädigung aller im Rahmen der Tätigkeit angefallenen Sachkosten sowie eine Entschädigung für die von Ihnen zur Verfügung gestellte Arbeitszeit.
Wir danken den bereits für die KVB tätigen Kommissionsmitgliedern sehr und freuen uns über weitere Interessenten. Da alle Kommissionsmitglieder vom Vorstand der KVB einzeln berufen werden, benötigen wir bei Interesse an einer Arbeit in den Kommissionen verschiedene Informationen über Sie.
Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse oder einem Wunsch nach zusätzlichen Informationen über einzelne Tätigkeitsgebieten
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.