Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 13:02 Uhr
Praxisnetze
Ärzte- bzw. Praxisnetze sind regionale oder lokale Verbünde von Arztpraxen zur besseren und geregelteren Zusammenarbeit in der Patientenversorgung.
- Optimierung der Patientenversorgung: Abstimmung von Schnittstellen, einheitliche Behandlungspfade und fachlicher Austausch verbessern die medizinische Versorgung
- Interprofessionelle Zusammenarbeit: Verbesserung der Kommunikation untereinander und mit weiteren Akteuren im Gesundheitswesen wie Pflegediensten, Krankenhäusern, Apotheken
- Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen: Identifizierung und Optimierung ineffizienter Prozesse, um Ressourcen effektiver einzusetzen und Wartezeiten zu reduzieren
- Entwicklung innovativer Versorgungsmodelle: Integration neuer Ansätze und Technologien, die die Gesundheitsversorgung effektiver, zugänglicher und patientenzentrierter gestalten.
Besonders förderungswürdige Praxisnetze können sich auf Antrag und nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen von der KVB auf drei unterschiedlichen Stufen (Basis, Stufe I, Stufe II) anerkennen lassen.
Grundlage ist die Richtlinie der KVB zur Anerkennung von Praxisnetzen (s.u.) gemäß §87b Abs. 4 SGB V, die die Anerkennung entsprechend regelt.
Praxisnetze im Sinne dieser Richtlinie sind Zusammenschlüsse von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen sowie Vertragspsychotherapeuten zur interdisziplinären, kooperativen, wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung unter Berücksichtigung der lokalen sozio-demographischen Situation in Bayern.
Drei Anerkennungsstufen
Vor Antragsstellung muss eine Meldung an die "Meldestelle Praxisnetze" erfolgen, die die Praxisnetze bei den weiteren Schritten unterstützt und die Antragsunterlagen zur Verfügung stellt.
Bitte beachten: Für die Bearbeitung der Anerkennungsanträge fallen Gebühren an (unabhängig vom Ergebnis): 950 Euro für einen Antrag, 1.600 Euro für zwei zeitgleich eingereichte Anträge und 2.200 Euro für drei zeitgleich eingereichte Anträge.
Ärzte, die Mitglied in einem anerkannten Praxisnetz sind, erhalten einen "Netzaufschlag" auf Grundlage des § 87b Abs. 2 SGB V in Form einer Erhöhung der Obergrenze (RLV + QZV) in Höhe von 200 € pro Quartal (Erhöhung zum 1. Januar 2024) unter Berücksichtigung des Tätigkeitsumfanges (geregelt im Honorarverteilungsmaßstab).
Die KVB fördert Projekte anerkannter Praxisnetze über den Strukturfonds:
- Für einen "besonderen Beitrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung" können 40.000 Euro gewährt werden.
- Für einen "besonderen Beitrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in den Handlungsfeldern Nachwuchssicherung, hausarztzentriertes Case und Care Management und Digitalisierung" können 50.000 Euro gewährt werden.
- Für einen "besonderen Versorgungsbeitrag im Bereich der Methadonsubstitution" können 100.000 Euro gewährt werden.
Ansprechpartner
Ihre erste Anlaufstelle für Fragen zur Anerkennung und Antragstellung
Erfahrene Beraterinnen und Berater der KVB bieten ein umfassendes Beratungsportfolio und stehen darüber hinaus als Ansprechpartner für Praxisnetz-Themen zur Verfügung.
München: Stephan Haniffa
Oberbayern: Jessica Lampl
Oberfranken: Lukas Schader
Mittelfranken: Eva Funke
Unterfranken: Michael Öffner
Oberpfalz: Franz Ferstl
Niederbayern: Veronika Simmel
Schwaben: Michael Geltz
Die KVB betreut Praxisnetze in allen Belangen rund um das Selektivvertragsgeschäft. Insofern ist die KVB auch die richtige Anlaufstelle für Praxisnetze, die einen Zusatzvertrag abschließen oder einen bestehenden Vertrag abrechnen lassen möchten.
mehr Informationen zum Abrechnungsservice Zusatzverträge der KVB
Zehn Jahre Praxisnetz-Anerkennung
Die KVB feiert im August 2024 das zehnjährige Jubiläum der Anerkennung von Praxisnetzen als zentraler Bestandteil der regionalen medizinischen Versorgung im Freistaat. weiterlesen
Video zum KVB-Jubiläum
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.