Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 17:41 Uhr
Meldung freier Termine an Terminservicestelle
Damit Patienten schneller einen Termin bei einem Vertragsarzt oder -psychotherapeuten erhalten, sind diese gesetzlich verpflichtet, freie Termine der Terminservicestelle (TSS) zu melden.
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Gesetzgeber Regelungen und Maßnahmen beschlossen, mit denen Patienten schneller Termine bei Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeuten erhalten sollen. Eine dieser Maßnahmen ist die Verpflichtung zur Meldung freier Termine an die Terminservicestelle.
Damit hat der Gesetzgeber die Vorgabe des Versorgungsstärkungsgesetzes, über die Terminservicestellen Behandlungstermine für gesetzlich Versicherte zu vermitteln, weiter konkretisiert und in diesem Zusammenhang unter § 75 Abs. 1a SGB V folgenden Satz 20 ergänzt: "Die Vertragsärzte sind verpflichtet, der Terminservicestelle freie Termine zu melden."
Die Meldepflicht bezieht sich zunächst auf freie Termine innerhalb der nach dem TSVG vorgesehenen Mindestsprechstundenzeiten; also auf den Fall, dass das geforderte Mindestsprechstundenangebot von 25 Stunden wöchentlich von den gesetzlich Versicherten nicht vollständig in Anspruch genommen wird und innerhalb dieses Zeitraums Vakanzen für die Behandlung weiterer gesetzlich Versicherter bestehen. Diese Vakanzen sind der Terminservicestelle als freie Termine zu melden.
Bitte beachten: Der Versorgungsauftrag beschränkt sich nicht ausschließlich auf das zur Verfügungstellen der in der Ärzte-ZV vorgesehenen "Mindestsprechstundenzeiten", sondern hat sich an den entsprechenden Bedürfnissen einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung zu orientieren (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BMV-Ä ). Das bedeutet, dass ein Vertragsarzt b zw. Vertragspsychotherapeut bei entsprechendem Versorgungsbedarf seine Sprechstundenzeiten auszuweiten und somit auch über die Mindestsprechstundenzeiten hinaus freie Termine zu melden hat.
TSVG-Auswirkungen auf das Honorar in Bayern
Terminservicestelle Bayern
Die Terminservicestelle vermittelt Termine für Patienten:
- bei Fachärzten mit Überweisungsschein
- bei Augen- und Frauenärzten (keine Überweisung erforderlich)
- bei Haus- und Kinderärzten (auch U-Untersuchungen)
- bei Psychotherapeuten für eine Sprechstunde, Akutbehandlung oder zeitnahe erforderliche Probatorische Sitzung
- in Akutfällen
Sie unterstützt Patienten außerdem bei der Suche nach Haus-, Kinder- und Jugendärzten.
Fristen für Terminvermittlung
eTerminservice nutzen
Die komfortabelste Art, der TSS freie Termine zu melden, ist die Online-Anwendung "eTerminservice".
Freie Termine telefonisch melden
Mitgliederportal "Meine KVB"
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